Yescapa-Einnahmen versteuern: Der Leitfaden für Vermieter
Yescapa ist nach PaulCamper die zweite große Camper-Sharing-Plattform im deutschsprachigen Raum — und steuerlich funktioniert die Vermietung dort nach genau denselben Regeln. Der Teufel steckt aber im Detail: Yescapas Abrechnung ist anders aufgebaut als die von PaulCamper. Wer die Posten eins zu eins überträgt, bucht falsch. Dieser Leitfaden zeigt, worauf es ankommt.
Die Netto-Falle: Auszahlung ≠ Einnahme
Der häufigste Fehler bei Plattform-Vermietung ist schnell erklärt: Auf deinem Konto landet ein Betrag, und der wandert als „Einnahme" in die Aufstellung. Das ist bequem — und falsch.
Bei Yescapa legst du einen Tagesmietpreis fest. Der Mieter zahlt diesen Mietpreis plus Servicegebühren an die Plattform. Von deinem Mietanteil behält Yescapa seine Vermieter-Provision ein und überweist dir den Rest. Ein Beispiel mit runden Zahlen:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Mietpreis (70 € × 5 Tage) — deine Einnahme | 350,00 € |
| Yescapa-Provision (Vermieter) — deine Betriebsausgabe | − 35,00 € |
| Auszahlung auf dein Konto | 315,00 € |
| Servicegebühr & Versicherung des Mieters — läuft nicht über dich | (zahlt der Mieter) |
Steuerlich korrekt sind zwei Buchungen: 350 € Einnahme und 35 € Ausgabe. Wer stattdessen nur die 315 € als Einnahme erfasst, kommt beim Gewinn zwar aufs selbe Ergebnis — weist aber zu niedrige Umsätze aus. Das ist aus drei Gründen unangenehm:
1. Die Umsatzgrenze. Ob du unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fällst, bemisst sich am Umsatz — also an den 350 €, nicht an deiner Auszahlung. Wer netto bucht, hält sich womöglich für deutlich weiter unter der Grenze, als er tatsächlich ist. Bei mehreren Vermietungen im Jahr summiert sich die Differenz erheblich.
2. Die Umsatzsteuer. Bist du regelbesteuert, ist die Bemessungsgrundlage ebenfalls der volle Mietpreis. Auf den Netto-Betrag zu rechnen führt direkt zu einer falschen Voranmeldung.
3. Der Abgleich mit dem Finanzamt. Deine Plattform meldet deine Vermietungsdaten ohnehin — dazu gleich mehr. Je näher deine Aufzeichnungen an der Abrechnung der Plattform liegen, desto weniger Erklärungsbedarf entsteht.
Übrigens: Die konkreten Provisionssätze veröffentlicht Yescapa nicht pauschal. Sie hängen davon ab, ob du privat oder gewerblich vermietest und in welchem Land dein Fahrzeug zugelassen ist, und werden dir vor jeder Buchungsanfrage angezeigt. Rechne also nicht mit einem Faustwert aus einem Forum — nimm die Zahlen aus deiner tatsächlichen Abrechnung.
Der große Unterschied zu PaulCamper: die Versicherung
Hier liegt der Punkt, an dem Umsteiger und Mehrfach-Vermieter am häufigsten danebenliegen — und es ist der wichtigste Absatz dieses Artikels.
Bei PaulCamper tauchen auf deiner Abrechnung Versicherungsposten auf (Vollkasko, Haftpflicht, Pannenschutz), die von deiner Auszahlung abgezogen werden. Weil du sie wirtschaftlich trägst, sind sie bei dir Betriebsausgabe — und weil Versicherungsleistungen nach § 4 Nr. 10 UStG umsatzsteuerfrei sind, dürfen sie nicht wie eine normale Ausgabe mit Vorsteuer behandelt werden. Wie diese Abrechnung im Detail aufgebaut ist, zeigen wir im Beitrag PaulCamper-Auszahlung verstehen.
Bei Yescapa ist das anders gelöst. Die Plattform schreibt dazu in ihrem Hilfebereich unmissverständlich: „Die Mietversicherung ist für dich kostenlos, wenn du privat vermietest." Der Versicherungsschutz — in Deutschland über die Allianz — wird über die Servicegebühren des Mieters finanziert und nicht von deiner Vergütung abgezogen.
Die steuerliche Konsequenz ist eindeutig: Keine Kosten, keine Betriebsausgabe. Wer aus Gewohnheit trotzdem einen Versicherungsposten bucht, setzt Ausgaben an, die er nie hatte — und das ist genau die Sorte Fehler, die bei einer Nachfrage unangenehm wird.
Zwei Klarstellungen dazu, weil sie oft durcheinandergehen:
Deine eigene Fahrzeugversicherung läuft weiter und bleibt selbstverständlich absetzbar — anteilig, je nach Verhältnis von Vermiet- und Eigennutzung. Sie hat mit der Plattform-Mietversicherung nichts zu tun. Und wenn du mit einer eigenen Selbstfahrervermietversicherung vermietest statt über den Plattformschutz, ändert sich das Bild wieder: Dann trägst du die Kosten und setzt sie entsprechend an. Welcher Weg für dich sinnvoller ist, haben wir in Plattform-Versicherung oder eigene Police? durchgerechnet.
Was du tatsächlich absetzen kannst
Die gute Nachricht: Die Ausgabenseite ist bei Yescapa genauso ergiebig wie bei jeder anderen Vermietung. Absetzbar ist alles, was durch die Vermietung veranlasst ist:
| Ausgabe | Absetzbar |
|---|---|
| Yescapa-Provision (Vermieteranteil) | 100 % |
| Reinigung nach der Vermietung | 100 % |
| Reparatur eines Mieterschadens | 100 % |
| Ausstattung fürs Inserat (z. B. Fotos, Zubehör) | 100 % |
| Eigene Fahrzeugversicherung, Kfz-Steuer, TÜV | anteilig |
| Stellplatz, Wartung, Inspektion | anteilig |
| Abschreibung (AfA) des Fahrzeugs | anteilig |
| Yescapa-Mietversicherung (privat vermietet) | keine eigenen Kosten |
„Anteilig" heißt: Nutzt du dein Wohnmobil auch selbst, darfst du die laufenden Kosten nur in dem Verhältnis ansetzen, in dem du es vermietest. Üblicher Maßstab ist das Verhältnis der Nutzungstage. Bei 45 Vermiet- und 45 Eigennutzungstagen sind das 50 %.
Genau deshalb ist es so wichtig, die Vermiettage jeder Buchung mitzuerfassen — ohne sie kannst du den Betriebsanteil später nicht belegen, und ohne Nachweis fällt die Schätzung des Finanzamts erfahrungsgemäß nicht zu deinen Gunsten aus. Was du sonst noch aufbewahren musst und wie lange, steht in Belege & Buchhaltung für Camper-Vermieter.
Privat oder gewerblich — welche Regeln gelten für dich?
Diese Weichenstellung entscheidet über deine komplette Steuersystematik, und sie hängt nicht von der Plattform ab, sondern vom Umfang deiner Vermietung.
Gelegentliche Vermietung ohne Gewerbe fällt in der Regel unter § 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte, Anlage SO). Dort gibt es eine Freigrenze — aber Achtung: eine Freigrenze, keinen Freibetrag. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Und: Die Abschreibung des Fahrzeugs kannst du hier nicht geltend machen.
Regelmäßige Vermietung mit Gewinnerzielungsabsicht ist ein Gewerbe (§ 15 EStG). Das klingt nach mehr Aufwand — bringt aber genau den Vorteil, der die meisten überzeugt: Du darfst die AfA und alle laufenden Kosten anteilig absetzen. Bei einem Fahrzeug im mittleren fünfstelligen Bereich ist das oft der Unterschied zwischen „Steuer zahlen" und „Verlust vortragen".
Wo für dich die Grenze verläuft und was sich rechnet, kannst du im Gewerbe-Rechner mit deinen eigenen Zahlen durchspielen. Die Grundlagen beider Wege erklärt ausführlich unser Beitrag Einnahmen aus der Camper-Vermietung versteuern — er gilt für Yescapa genauso.
Ein Punkt, der unabhängig davon für alle gilt: Seit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) melden Vermietplattformen die Einnahmen ihrer Vermieter automatisch ans Finanzamt. Für die Vermietung von Fahrzeugen gibt es dabei keine Bagatellgrenze. Die Annahme „bei ein, zwei Vermietungen merkt das keiner" ist seit 2023 schlicht überholt.
Der größte Hebel: die Abschreibung
Wenn du gewerblich vermietest, ist die AfA fast immer dein größter Ausgabenposten — und der am häufigsten unterschätzte.
Ein Wohnmobil wird linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben, üblicherweise acht Jahre. Bei 60.000 € Anschaffungskosten sind das 7.500 € pro Jahr. Nutzt du das Fahrzeug zur Hälfte selbst, bleiben 3.750 € abzugsfähig — pro Jahr, ohne dass dir dafür Geld abfließt. Zum Vergleich: Um denselben Effekt über Provisionen zu erreichen, bräuchtest du ein Vielfaches an Vermietungen.
Zwei Details, an denen es in der Praxis oft hakt: Im Anschaffungsjahr wird monatsgenau gerechnet — wer im September kauft, bekommt für dieses Jahr nur vier Zwölftel. Und der Betriebsanteil ist jahresindividuell: Vermietest du dieses Jahr mehr als letztes, ändert sich der abzugsfähige Anteil entsprechend. Wer das pauschal über acht Jahre gleich ansetzt, rechnet falsch — mal zu seinen Gunsten, mal zu seinen Ungunsten.
Mehrere Plattformen, eine EÜR
Viele Vermieter inserieren parallel auf Yescapa und PaulCamper — mehr Anfragen, weniger Leerstand. Steuerlich ändert das nichts an der Grundregel: Du gibst eine einzige Einnahmen-Überschuss-Rechnung ab. Alle Vermietungen, alle Provisionen, alle Fahrzeugkosten und die Abschreibung gehören in eine gemeinsame Aufstellung.
Genau das wird mit zwei Plattformen unangenehm, wenn man es in Excel führt: unterschiedlich aufgebaute Abrechnungen, unterschiedliche Behandlung der Versicherung, und am Jahresende die Frage, ob die Vermiettage über beide Plattformen zusammen stimmen — denn davon hängt dein Betriebsanteil ab.
Dafür ist CamperTax gebaut. Du erfasst Buchungen manuell, per CSV-/Excel-Import (mit frei zuordenbaren Spalten, also auch für Yescapa-Exporte und Kontoauszüge) oder — bei PaulCamper — per automatischem Abrechnungs-Parser. Die App führt alles in einer EÜR zusammen, berechnet die AfA jahres- und monatsgenau inklusive Betriebsanteil aus deinen Vermiettagen und erstellt daraus eine saubere Grundlage für deine Steuererklärung oder deinen Steuerberater.
Ehrlich gesagt: Einen automatischen Abrechnungs-Parser gibt es aktuell nur für PaulCamper. Yescapa-Buchungen erfasst du manuell oder per CSV-Import — beides landet in derselben Auswertung. Du vermietest über Yescapa und möchtest eine fertige Import-Vorlage? Schick uns über die Feedback-Funktion in der App einen Beispiel-Export, dann bauen wir sie.
Häufige Fragen
Ja. Einnahmen aus der Fahrzeugvermietung sind steuerpflichtig, unabhängig von der Höhe. Ob und wie viel Steuer tatsächlich anfällt, hängt von deiner Gesamtsituation ab — die Erklärungspflicht besteht aber. Seit dem PStTG meldet die Plattform deine Daten ohnehin ans Finanzamt, ohne Bagatellgrenze für Fahrzeuge.
Der Mietpreis. Die Provision buchst du separat als Betriebsausgabe — die Auszahlung ist bereits der Saldo aus beidem. Nur die Auszahlung zu buchen führt zu zu niedrig ausgewiesenen Umsätzen, was unter anderem für die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung relevant ist.
In der Regel nicht — nach Angaben von Yescapa ist die Mietversicherung für private Vermieter kostenlos und wird über die Servicegebühren des Mieters finanziert. Ohne eigene Kosten gibt es keine Betriebsausgabe. Deine eigene Fahrzeugversicherung bleibt davon unberührt und ist anteilig absetzbar.
Nein, du gibst eine gemeinsame EÜR ab. Wichtig ist, dass die Abrechnungen beider Plattformen korrekt aufgeschlüsselt einfließen — sie sind unterschiedlich aufgebaut, vor allem bei der Versicherung — und dass die Vermiettage über alle Plattformen zusammen erfasst sind, weil davon dein Betriebsanteil abhängt.
Solange dein Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist und du hier ansässig bist, versteuerst du die Einnahmen in Deutschland — auch wenn der Mieter aus dem Ausland kommt. Bei umsatzsteuerlichen Sonderfällen (etwa Regelbesteuerung und Übergabe im Ausland) lohnt die Rücksprache mit dem Steuerberater.

