PaulCamper-Einnahmen versteuern: Was du wirklich wissen musst
Du vermietest dein Wohnmobil über PaulCamper und fragst dich, ob du die Einnahmen versteuern musst? Kurze Antwort: Ja — und seit 2023 weiß das Finanzamt ohnehin Bescheid. Dieser Artikel erklärt dir ohne Steuerlatein, was auf dich zukommt und was du konkret tun kannst.
Muss ich meine PaulCamper-Einnahmen überhaupt versteuern?
Ja. Einnahmen aus der Vermietung deines Campers sind in Deutschland steuerpflichtig — unabhängig davon, ob du das gewerblich oder gelegentlich privat machst. Entscheidend ist nicht, ob du Einnahmen hast, sondern ob am Ende ein Gewinn übrig bleibt. Erst der Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) wird besteuert.
Das bedeutet auch: Wenn deine Kosten — Versicherung, Provision, Reparaturen, Abschreibung — deine Einnahmen aufzehren, bleibt unter dem Strich oft weniger übrig, als viele denken.
Warum das Finanzamt deine Einnahmen längst kennt
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Es verpflichtet Vermietplattformen wie PaulCamper und Yescapa, die Einnahmen ihrer Vermieter automatisch an das Finanzamt zu melden.
Wichtig für Camper-Vermieter: Für die Vermietung von Fahrzeugen gibt es keine Bagatellgrenze. Anders als beim Verkauf von Gebrauchtwaren (wo eine Grenze von 30 Verkäufen und 2.000 Euro gilt) wird bei der Fahrzeugvermietung jede einzelne Vermietung gemeldet — egal wie klein der Betrag ist.
Das heißt konkret: Wer über PaulCamper vermietet hat, ist beim Finanzamt erfasst. Die Meldung der Plattform ersetzt aber nicht deine eigene Steuererklärung — sie dient dem Finanzamt nur zum Abgleich. Du musst deine Einnahmen also trotzdem selbst angeben.
Das gilt für jede Plattform gleichermaßen. Vermietest du (auch) über Yescapa, sind die Steuerregeln identisch — der Aufbau der Abrechnung unterscheidet sich allerdings, insbesondere bei der Versicherung. Die Details dazu stehen in Yescapa-Einnahmen versteuern.
Privat oder gewerblich — was bin ich?
Das ist die wichtigste Weichenstellung, und sie entscheidet, wo du deine Einnahmen angibst:
Wer gelegentlich und ohne dauerhafte Gewinnabsicht vermietet, gibt seine Einnahmen in der Regel als „sonstige Einkünfte" über die Anlage SO (§22 Nr. 3 EStG) an. Hier gilt eine Freigrenze von 256 Euro Gewinn pro Jahr — liegt dein Gewinn darunter, bleibt er steuerfrei.
Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht vermietet, gilt steuerlich meist als gewerblich. Dann erstellst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und kannst im Gegenzug deutlich mehr absetzen — vor allem die Abschreibung (AfA) deines Campers. Wie eine EÜR konkret aufgebaut ist, mit Zuflussprinzip und Beispielrechnung, zeigt der Beitrag EÜR für Camper-Vermieter erstellen.
Welcher Fall auf dich zutrifft, hängt von Umfang, Häufigkeit und Absicht ab. Im Zweifel lohnt sich der Rat eines Steuerberaters.
Was kann ich absetzen?
Wenn du gewerblich vermietest, kannst du eine ganze Reihe von Kosten gegen deine Einnahmen rechnen. Wie sich deine Abrechnung im Detail zusammensetzt, erklärt übrigens der Beitrag PaulCamper-Auszahlung verstehen:
Die Plattform-Provision von PaulCamper. Die Versicherungskosten (wichtig: die Versicherungsprämie unterliegt der Versicherungssteuer, nicht der Umsatzsteuer — sie wird also ohne Vorsteuerabzug gebucht). Reparaturen und Wartung. Reinigung. Kfz-Steuer und TÜV. Und vor allem die Abschreibung (AfA): Der Kaufpreis deines Wohnmobils wird laut BMF-Tabelle über 8 Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht — anteilig gekürzt, wenn du den Camper auch privat nutzt.
Gerade die AfA ist der größte Hebel und der häufigste Grund, warum sich ein Gewerbe für regelmäßige Vermieter lohnen kann. Einen Überblick, welche laufenden Kosten ein Wohnmobil im Jahr überhaupt verursacht, findest du im verlinkten Beitrag.
Wie bereite ich das praktisch vor?
Die eigentliche Arbeit ist nicht die Steuererklärung selbst — die machst du am Ende in wenigen Minuten über ELSTER oder ein Programm wie WISO Steuer. Die Arbeit ist, deine Einnahmen und Ausgaben übers Jahr sauber zu erfassen und korrekt zu kategorisieren.
Genau dafür haben wir CamperTax gebaut: Du fügst deine PaulCamper-Abrechnung ein, und das Tool trennt automatisch Mieteinnahme, Provision und Versicherung, berechnet die AfA deines Campers und stellt alles zu einer fertigen EÜR zusammen — als Grundlage für deine Steuererklärung. CamperTax ist kostenlos nutzbar; du kannst es ausprobieren, bevor du irgendetwas zahlst.
Ob sich dafür ein spezialisiertes Tool lohnt oder Excel reicht, haben wir im Überblick EÜR-Software für Wohnmobil-Vermieter ehrlich gegenübergestellt.
Häufige Fragen
Ja, gemeldet wird jede Vermietung. Ob am Ende Steuer anfällt, hängt vom Gewinn ab (bei privater Vermietung greift die 256-Euro-Freigrenze).
Da die Plattform die Daten ans Finanzamt meldet, fällt eine Nichtangabe beim Abgleich auf und kann zu Nachzahlungen oder einer Schätzung führen.
Nicht zwingend — für die reine Erfassung und EÜR-Vorbereitung reicht ein Tool wie CamperTax. Bei der Frage „privat oder gewerblich" oder bei komplexeren Fällen ist ein Steuerberater aber sinnvoll.

