EÜR für Camper-Vermieter: Schritt für Schritt erklärt
Wenn du dein Wohnmobil oder deinen Wohnwagen gewerblich vermietest, ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung deine zentrale Pflicht — und gleichzeitig deine Chance, alle Kosten geltend zu machen. Hier der komplette Ablauf mit echten Zahlen.
Wer darf die EÜR nutzen — und wer muss mehr?
Die EÜR ist die vereinfachte Gewinnermittlung. Zur Bilanzierung (doppelte Buchführung) bist du erst verpflichtet, wenn dein Umsatz 800.000 € oder dein Gewinn 80.000 € im Jahr übersteigt (§ 141 AO). Für private Camper-Vermieter mit ein bis zwei Fahrzeugen ist das praktisch unerreichbar — die EÜR ist also dein Format, dauerhaft.
Wichtige Abgrenzung vorab: Die EÜR betrifft gewerbliche Vermieter (§ 15 EStG). Vermietest du nur gelegentlich privat, läuft das über die Anlage SO — den Unterschied und die 256-€-Freigrenze erklären wir in einem eigenen Beitrag, eine erste Orientierung gibt der kostenlose Gewerbe-Vorteilsrechner.
Das Zuflussprinzip: welches Datum zählt
Für die EÜR zählt nicht, wann eine Leistung erbracht wurde, sondern wann das Geld tatsächlich geflossen ist (§ 11 EStG). Drei praktische Konsequenzen:
Buchungen über den Jahreswechsel: Vermietung Silvester bis 5. Januar, Auszahlung am 8. Januar → die Einnahme gehört komplett ins neue Jahr, egal wann gebucht wurde.
PaulCamper zahlt in zwei Teilen: Erste Auszahlung (IP) und Schlusszahlung (FP) können in verschiedene Jahre fallen — dann werden sie auch in verschiedenen Jahren erfasst. Details dazu im Beitrag PaulCamper-Auszahlung verstehen.
Die 10-Tage-Ausnahme: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (z. B. die Stellplatzmiete für Januar, gezahlt am 28. Dezember) werden dem Jahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn sie innerhalb von 10 Tagen um den Jahreswechsel fließen.
Einnahmen: was alles dazugehört
Zu den Betriebseinnahmen zählen: Mieteinnahmen, Reinigungsgebühren, gebuchte Extras (Bettwäsche, Kindersitz, Fahrradträger), Entschädigungen des Mieters für Schäden, und erhaltene Versicherungsleistungen für Betriebsschäden. Nicht dazu gehört die Kaution — sie ist ein durchlaufender Posten, solange du sie zurückzahlst.
Betriebsausgaben: die Checkliste mit AfA-Rechnung
Typische Ausgaben eines Camper-Vermieters: Plattform-Provision, Versicherungsposten aus der Abrechnung (steuerfrei nach § 4 Nr. 10 UStG — kein Vorsteuerabzug), eigene Vermietversicherung, Kfz-Steuer (anteilig), Wartung, Reparaturen, TÜV und Gasprüfung, Stellplatz (anteilig), Reinigung, Kleinmaterial — und die Abschreibung.
Die AfA im Detail, weil sie der größte Posten ist: Wohnmobile werden laut AfA-Tabelle über 8 Jahre linear abgeschrieben.
Rechenbeispiel: Kaufpreis 48.000 € inkl. Nebenkosten → 6.000 € AfA pro Jahr. Nutzt du das Fahrzeug auch privat, wird gekürzt: Bei 45 Vermiettagen und 45 privaten Nutzungstagen (50 % Vermietanteil) sind 3.000 € als Betriebsausgabe ansetzbar. Deshalb sind dokumentierte Vermiettage bares Geld wert.
Kleinbeträge sofort abschreiben: Anschaffungen bis 800 € netto (GWG) — Campingstühle, Kindersitz, Rangierhilfe — müssen nicht über Jahre verteilt werden, sondern mindern den Gewinn sofort im Kaufjahr.
Eine komplette Beispiel-EÜR
So sieht das Jahr eines typischen Gelegenheits-Vermieters zusammengerechnet aus (1 Fahrzeug, 45 Vermiettage, 50 % Vermietanteil):
| Einnahmen | |
| Mieteinnahmen (45 Tage × ø 95 €) | + 4.275 € |
| Reinigungsgebühren & Extras | + 425 € |
| Summe Einnahmen | 4.700 € |
| Ausgaben | |
| Plattform-Provision (15 %) | − 641 € |
| Versicherungsposten Plattform | − 1.100 € |
| AfA (6.000 € × 50 % Vermietanteil) | − 3.000 € |
| Wartung / TÜV / Gasprüfung (50 %) | − 400 € |
| Reinigungsmaterial, Kleinteile | − 150 € |
| Summe Ausgaben | 5.291 € |
| Ergebnis (Verlust) | − 591 € |
Zwei Erkenntnisse aus diesem realistischen Beispiel: Erstens, dank AfA entsteht trotz 4.700 € Einnahmen kein steuerpflichtiger Gewinn — ohne saubere Erfassung der Ausgaben hätte man dagegen fast 4.700 € versteuert. Zweitens, dauerhafte Verluste über viele Jahre können die Frage der Gewinnerzielungsabsicht aufwerfen — gelegentliche Verlustjahre sind normal, ein Dauerzustand sollte mit dem Steuerberater besprochen werden.
Abgabe: elektronisch ist Pflicht
Die Anlage EÜR muss elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden — Papier ist nur noch in Härtefällen zulässig. Der Weg führt über ELSTER oder eine Steuersoftware wie WISO Steuer. Deine Aufgabe davor: alle Buchungen sauber kategorisiert und summiert zu haben.
Genau diesen Schritt übernimmt CamperTax: Aus deinen importierten PaulCamper-Abrechnungen, gescannten Belegen und der automatischen AfA-Berechnung (inklusive Privatanteil) entsteht eine fertige, nach Kategorien summierte Jahresübersicht — die Grundlage, deren Werte du in deine Steuererklärung oder an deinen Steuerberater übergibst. Für Steuerberater-Mandate gibt es den DATEV-Export. Wie sich das im Vergleich zu Excel und generischer Software schlägt: EÜR-Software für Wohnmobil-Vermieter.
Häufige Fragen
Die Übermittlung läuft elektronisch über ELSTER oder eine Steuersoftware — entweder durch dich oder deinen Steuerberater. CamperTax bereitet die Zahlen kategorisiert und summiert vor; die Einreichung selbst bleibt bei dir beziehungsweise deinem Berater.
Dann gilt die EÜR ab Beginn der Tätigkeit. Die Abschreibung wird im ersten Jahr monatsgenau berechnet — bei einem Kauf im Juli also 6/12 der Jahres-AfA.
Ja. Beim Start der gewerblichen Vermietung wird das Fahrzeug mit seinem aktuellen Wert eingelegt und über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Die genaue Bewertung gehört ins Steuerberater-Gespräch.
Nein. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt eine geordnete Belegablage und die chronologische Erfassung der Einnahmen und Ausgaben.

