CamperTax rechnet deinen laufenden Umsatz gegen die 25.000-€- und 100.000-€-Grenze aus § 19 UStG und meldet sich, bevor du unbemerkt umsatzsteuerpflichtig wirst.
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen — solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betragen hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. CamperTax zeigt dir direkt in der Übersicht, wo du gegen beide Grenzen stehst, statt dass du es am Jahresende selbst nachrechnest.


Für § 19 UStG zählt dein tatsächlicher Umsatz — die volle Miete, nicht nur das, was die Plattform nach Abzug ihrer Provision überweist. Weil CamperTax Miete, Provision und Versicherung von Anfang an als getrennte Buchungen erfasst (statt nur die Auszahlung zu verbuchen), stimmt die Grenze auf den Cent, egal ob du über PaulCamper, eine andere Plattform oder direkt vermietest.
Viele Vermieter wechseln bewusst zur Regelbesteuerung — meist wegen des Vorsteuerabzugs beim Fahrzeugkauf, oft mehrere Tausend Euro auf einmal. Der Haken: danach ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine eigene, wiederkehrende Pflicht — monatlich oder vierteljährlich, mit eigener Frist, unabhängig von der jährlichen EÜR. CamperTax gibt dir dafür einen eigenen Bereich, getrennt von der Jahres-EÜR, damit du nie den Überblick verlierst, was gerade wirklich ansteht.

Liegt dein Umsatz in einem Jahr über 25.000 €, bist du ab dem folgenden 1. Januar regelbesteuert. Die 100.000-€-Grenze wirkt sofort: Bereits der Umsatz, mit dem du sie im laufenden Jahr überschreitest, unterliegt der Umsatzsteuer. Im Jahr, in dem du mit dem Vermieten beginnst, gilt das schon ab 25.000 €. CamperTax zeigt dir deinen aktuellen Stand gegen beide Grenzen.
Für § 19 UStG zählt dein tatsächlicher Umsatz — also die volle Miete inklusive der später abgezogenen Plattformprovision, nicht nur der ausgezahlte Betrag. CamperTax bucht Miete, Provision und Versicherung getrennt, damit diese Grenze korrekt berechnet wird.
Ja — sobald du umsatzsteuerpflichtig bist, weist dich CamperTax in der Übersicht auf anstehende Fristen hin, passend zu deinem tatsächlichen Rhythmus (monatlich ab 9.000 € Vorjahreszahllast, sonst vierteljährlich — auch manuell einstellbar, z. B. im Gründungsjahr). Im eigenen USt-VA-Bereich siehst du die Periode direkt und kannst sie als abgegeben markieren.
Nein — CamperTax berechnet die Zahllast aus deinen Buchungen als Richtwert für ELSTER, die Übermittlung machst du weiterhin selbst oder über deinen Steuerberater. Was CamperTax übernimmt: die Berechnung, die Perioden-Übersicht und die Erinnerung, wenn sich dein Buchungsstand nach einer Meldung noch verändert hat.
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