PStTG erklärt: Was das Gesetz für Camper-Vermieter bedeutet
„Muss ich das wirklich angeben, bei den paar Vermietungen?" — diese Frage hören wir oft, und seit 2023 hat sich die Antwort verschärft. Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen über eine Plattform vermietet, sollte das PStTG kennen. Dieser Artikel erklärt, was dahintersteckt.
Was ist das PStTG?
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) setzt eine EU-weite Richtlinie (DAC7) in deutsches Recht um und gilt seit dem 1. Januar 2023. Es verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen — dazu zählen Vermietportale wie PaulCamper, Yescapa und Goboony ebenso wie Marktplätze für Waren oder Dienstleistungen — dazu, bestimmte Daten ihrer Nutzer jährlich an die Finanzverwaltung zu melden.
Ziel des Gesetzes ist es, Einkünfte aus der Plattformökonomie steuerlich sichtbar zu machen, die vorher oft unentdeckt blieben. Für Camper-Vermieter heißt das konkret: Die Zeiten, in denen Einnahmen aus gelegentlicher Vermietung „unter dem Radar" blieben, sind vorbei.
Warum es für Fahrzeugvermieter besonders strikt ist
Das PStTG sieht für bestimmte Fälle eine Bagatellgrenze vor: Beim Verkauf von Gebrauchtgegenständen über Plattformen wie eBay Kleinanzeigen wird erst ab 30 Verkäufen und mehr als 2.000 € Umsatz pro Jahr gemeldet.
Für die Vermietung von Fahrzeugen gilt diese Bagatellgrenze nicht. Hier wird jede einzelne Vermietung gemeldet — auch wenn du dein Wohnmobil nur ein einziges Wochenende im Jahr vermietest. Das ist der Punkt, der die meisten Gelegenheitsvermieter überrascht: Es gibt keinen „das lohnt sich nicht zu melden"-Schwellenwert.
Was genau wird gemeldet?
Die Plattformen übermitteln unter anderem: deine Identifikationsdaten (Name, Anschrift, Steuer-ID), die Anzahl der Vermietungen im Jahr und die daraus erzielten Einnahmen. Diese Daten gehen an das Bundeszentralamt für Steuern und werden von dort an dein zuständiges Finanzamt weitergeleitet — automatisiert, ohne dass du selbst etwas tun musst.
Wichtig: Gemeldet wird deine Vergütung, nicht dein Gewinn. Und die ist nicht identisch mit dem vollen Mietpreis, den dein Mieter zahlt. § 5 Abs. 2 PStTG definiert sie als das Entgelt „abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern". Die Vermittlungsprovision, die die Plattform direkt einbehält, ist darin also bereits abgezogen. Der gemeldete Wert liegt damit näher an deiner Auszahlung als am Bruttomietpreis.
Was in der Meldung dagegen nicht auftaucht, sind alle Kosten, die nicht über die Plattform laufen: deine eigene Fahrzeugversicherung, Kfz-Steuer, Stellplatz, Reparaturen, Reinigungsmaterial oder bei gewerblicher Vermietung die Abschreibung deines Fahrzeugs. Diese Posten mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn erheblich und musst du selbst in deiner Steuererklärung geltend machen.
Für deine eigene Buchhaltung heißt das trotzdem: Erfasse Mieteinnahme und Plattformprovision getrennt, nicht als eine verrechnete Zahl. Denn ob du unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fällst, bemisst sich am Umsatz und nicht an der Auszahlung (was genau zum Umsatz zählt). Und wer regelbesteuert ist, holt sich die Umsatzsteuer aus der Provision als Vorsteuer zurück.
Was die Meldung NICHT bedeutet
Eine häufige Fehlannahme: „Wenn die Plattform meldet, ist das Finanzamt ja schon informiert, ich muss nichts mehr angeben." Das stimmt nicht. Die PStTG-Meldung ist ein Abgleichsinstrument für das Finanzamt — sie ersetzt nicht deine eigene Steuererklärung. Fehlt in deiner Erklärung, was die Plattform gemeldet hat, fällt das bei einem Abgleich auf.
Die Meldung bedeutet auch nicht automatisch, dass Steuer anfällt. Ob und wie viel du zahlst, hängt vom Gewinn ab, nicht von der reinen Einnahme — und bei privater Vermietung ohne Gewerbe greift zusätzlich die 256-€-Freigrenze nach § 22 Nr. 3 EStG. Was das genau bedeutet, erklärt der Beitrag Anlage SO für Camper-Vermieter.
Was du jetzt tun solltest
Der wichtigste Schritt: Einnahmen und Ausgaben übers Jahr sauber erfassen, statt sie erst im Frühjahr aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren. Ob privat oder gewerblich vermietet wird, entscheidet, wo die Zahlen am Ende landen — als Anlage SO oder als EÜR. Beides erklärt der Beitrag PaulCamper-Einnahmen versteuern im Detail.
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Häufige Fragen
Ja. Bei der Vermietung von Fahrzeugen gibt es keine Bagatellgrenze — jede einzelne Vermietung wird gemeldet, unabhängig von Häufigkeit oder Betrag.
Ja, das PStTG gilt plattformübergreifend für alle Vermietplattformen mit Sitz oder Tätigkeit in der EU, nicht nur für PaulCamper.
Das Finanzamt kann die Meldedaten mit deiner Steuererklärung abgleichen. Fehlende Angaben fallen auf und können zu Nachzahlungen, Verspätungszuschlägen oder im Extremfall zu einem Steuerstrafverfahren führen.
Nein. Die Meldung informiert das Finanzamt nur über deine Einnahmen. Ob und wie viel Steuer anfällt, hängt vom Gewinn ab — bei privater Vermietung greift z. B. die 256-€-Freigrenze nach § 22 Nr. 3 EStG.

