Aktion12 Monate CamperTax Pro gratis für dein Feedback — nur 100 Plätze im Mitmach-Jahr 2026nur bis 31.12.2026Platz sichern
Steuererklärung

Anlage SO für Camper-Vermieter: So gibst du deine Vermietung richtig an

Mike Knobel
12. August 2026 · 6 Min. Lesezeit
Anlage SO für private Camper-Vermieter — 256-€-Freigrenzen-Check
Kurz & knapp Vermietest du dein Wohnmobil oder deinen Wohnwagen privat, ohne Gewerbe, gehören die Einnahmen in die Anlage SO (§ 22 Nr. 3 EStG) — nicht in eine EÜR. Es gibt keine AfA und keine Umsatzsteuer, dafür eine 256-€-Freigrenze: Bleibst du darunter, ist alles steuerfrei. Liegst du auch nur einen Euro darüber, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig — nicht nur der übersteigende Teil.

Du vermietest deinen Camper gelegentlich über PaulCamper, hast aber kein Gewerbe angemeldet? Dann bist du hier richtig — und in guter Gesellschaft: Das ist der häufigste Fall bei privaten Camper-Vermietern in Deutschland. Trotzdem liest man online fast nur EÜR-Ratgeber, die für dich schlicht nicht zutreffen. Dieser Artikel klärt, was für dich als Privatvermieter tatsächlich gilt.

Wann gehört meine Vermietung in die Anlage SO?

Die Weichenstellung ist dieselbe wie bei jedem Camper-Vermieter: privat oder gewerblich? Vermietest du regelmäßig und mit erkennbarer Gewinnabsicht, giltst du steuerlich meist als gewerblich — dann erstellst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und kannst im Gegenzug deutlich mehr geltend machen, allen voran die Abschreibung (AfA) deines Fahrzeugs. Wie das im Detail aussieht, erklärt EÜR für Camper-Vermieter erstellen. Unsicher, welche Seite bei dir zutrifft? Die ausführlichen Abgrenzungskriterien inkl. Vor-/Nachteilen: Anlage SO oder EÜR? Camper-Einnahmen richtig eintragen.

Vermietest du dagegen nur gelegentlich — ein paar Wochenenden im Jahr, ohne dass daraus ein regelmäßiges Geschäft wird — bist du in der Regel kein Gewerbetreibender. Deine Einnahmen zählen dann zu den „Einkünften aus Leistungen" nach § 22 Nr. 3 EStG, und die trägst du in der Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung ein. Wichtig: Das PStTG meldet deine Vermietung dem Finanzamt in beiden Fällen automatisch — ob du am Ende etwas versteuern musst, entscheidet sich erst über die Freigrenze, nicht über die Meldung selbst.

Die 256-€-Freigrenze — und warum sie kein Freibetrag ist

§ 22 Nr. 3 Satz 2 EStG sieht eine Besonderheit vor: Liegen deine Einkünfte aus solchen Leistungen im Kalenderjahr unter 256 €, bleiben sie komplett steuerfrei. Für die meisten Gelegenheitsvermieter mit ein, zwei Vermietungen im Jahr ist das durchaus realistisch — vorausgesetzt, die Ausgaben (dazu gleich mehr) sind bereits gegengerechnet.

Der Punkt, den fast alle verwechseln: Eine Freigrenze ist kein Freibetrag. Bei einem Freibetrag bliebe nur der Teil bis 256 € steuerfrei, der Rest würde versteuert. Bei der Freigrenze ist das anders: Sobald du auch nur einen Euro über 256 € liegst, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig — nicht nur der übersteigende Euro. Ein Sprung von 255 € auf 257 € Einkünften kann also den kompletten Betrag steuerpflichtig machen, nicht nur die zwei Euro darüber.

Deshalb lohnt es sich, die eigenen Zahlen übers Jahr im Blick zu behalten — nicht erst im Nachhinein bei der Steuererklärung festzustellen, auf welcher Seite der Grenze man gelandet ist.

Was du als Werbungskosten absetzen kannst

Auch ohne EÜR darfst du deine Einnahmen nicht brutto ansetzen — bei § 22 Nr. 3 EStG mindern Werbungskosten die Einkünfte, genau wie Betriebsausgaben es bei der EÜR tun. Dazu zählen typischerweise: die Plattform-Provision, Versicherungsposten der jeweiligen Vermietung, Reinigungskosten nach der Vermietung und anteilige Reparaturen, sofern sie der Vermietung zuzuordnen sind.

Was fehlt: Anders als im Gewerbe gibt es bei § 22 Nr. 3 EStG keine Abschreibung (AfA) und keine Umsatzsteuer-Thematik — beides ist an das Betriebsvermögen bzw. die unternehmerische Tätigkeit gebunden, die hier nicht vorliegt. Die Rechnung ist dadurch schlanker als eine EÜR, aber eben auch mit weniger Hebeln.

Eigennutzung: der unklarste Punkt bei § 22 Nr. 3

Nutzt du dein Fahrzeug auch privat und nicht nur zur Vermietung, stellt sich die Frage, ob gemischt genutzte Kosten — etwa eine Jahresversicherung — anteilig nach Vermiet- und Eigentagen aufgeteilt werden müssen. Für die gewerbliche AfA ist diese anteilige Aufteilung höchstrichterlich abgesichert (BFH IX R 97/00, ursprünglich zu Ferienwohnungen ergangen). Für § 22 Nr. 3 EStG gibt es dazu kein vergleichbares, einschlägiges Urteil — die Übertragbarkeit ist rechtlich nicht abschließend geklärt.

Praktisch heißt das: Es ist naheliegend, gemischt genutzte Kosten auch hier anteilig zu behandeln, aber Gewissheit gibt es nicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, bespricht diesen Punkt mit einem Steuerberater — insbesondere, wenn Eigennutzung und Vermietung sich die Waage halten.

Wie trägst du den Betrag in die Anlage SO ein?

Deine Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG (Einnahmen minus Werbungskosten) trägst du im Abschnitt „Leistungen" der Anlage SO ein. Die genaue Zeilennummer ändert sich von Formular zu Formular fast jährlich — verlass dich beim Ausfüllen auf das aktuelle Formular für das jeweilige Steuerjahr, nicht auf eine einmal gemerkte Zeile.

Liegt dein Ergebnis unter 256 €, bist du zur Angabe nicht verpflichtet, darfst es aber freiwillig eintragen — etwa um dokumentiert zu haben, dass du die Grenze geprüft hast.

Wie CamperTax das für dich übernimmt

Für genau diesen Fall — privat vermieten, ohne Gewerbe — bietet CamperTax eine eigene Anlage-SO-Zusammenfassung, komplett getrennt von der EÜR für Gewerbetreibende. Du erfasst deine Einnahmen und Ausgaben wie gewohnt, und CamperTax rechnet automatisch aus, ob du unter oder über der 256-€-Freigrenze liegst — inklusive der Erklärung, warum das ein Unterschied ums Ganze ist, nicht nur um den übersteigenden Teil.

Die Zusammenfassung inklusive PDF-Export ist für diese Zielgruppe dauerhaft kostenlos — kein Tarif-Upgrade nötig, weil das genau der Fall ist, für den es gedacht ist. Wer zusätzlich mehrere Fahrzeuge hat oder zwischen privat und Gewerbe wechseln will, kann das jederzeit in den Einstellungen umstellen.

Häufige Fragen

Nur, wenn deine Einkünfte aus der Vermietung 256 € im Kalenderjahr erreichen oder übersteigen — dann greift die Angabepflicht über die Anlage SO. Darunter musst du nichts angeben, kannst es aber freiwillig tun.

Nach § 22 Nr. 3 Satz 2 EStG bleiben Einkünfte aus Leistungen — dazu zählt private Fahrzeugvermietung — steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr unter 256 € liegen. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.

Bei einem Freibetrag bleibt nur der Betrag bis zur Grenze steuerfrei, der Rest wird versteuert. Bei einer Freigrenze wird bei Überschreitung der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG dürfen nur eingeschränkt verrechnet werden — nicht mit anderen Einkunftsarten, nur mit künftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle. Bei einem Verlustjahr lohnt sich Rücksprache mit einem Steuerberater.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung (§ 2 StBerG).

Anlage SO ohne EÜR-Fachsprache.

CamperTax erstellt dir kostenlos deine Anlage-SO-Zusammenfassung inklusive 256-€-Freigrenzen-Check — als PDF, fertig für deine Steuererklärung.

Kostenlos starten →

Kostenlos · EU-Server · Kein Upgrade nötig

← Zurück zum Blog