Kostenloser Kleingewerbe-Rechner

Kleingewerbe fürs Wohnmobil: Lohnt sich das für dich?

Ob sich ein Gewerbe für deine Wohnmobil-Vermietung steuerlich lohnt, hängt vor allem von Kaufpreis, Einnahmen und Privatnutzung ab. Hier erfährst du, worauf es ankommt — und rechnest es mit deinen eigenen Zahlen durch.

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Privatvermietung (§22) oder Gewerbe (§15)?

Wer sein Wohnmobil nur gelegentlich vermietet, gibt die Einnahmen meist als sonstige Einkünfte (§22 Nr. 3 EStG) an — hier gilt eine Freigrenze von 256 Euro Gewinn pro Jahr. Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht vermietet, gilt steuerlich als gewerblich (§15 EStG): Das erfordert eine Gewerbeanmeldung, erlaubt aber den vollen Abzug von Betriebsausgaben — und vor allem der Abschreibung (AfA) deines Campers.

Wann sich ein Kleingewerbe lohnt

Der entscheidende Hebel ist die AfA: Ein teures Fahrzeug wird über 8 Jahre abgeschrieben und mindert so jedes Jahr deinen steuerpflichtigen Gewinn. Je höher der Kaufpreis und je geringer der private Nutzungsanteil, desto stärker wirkt dieser Effekt. Tendenziell gilt: Ein Gewerbe lohnt sich eher bei hohem Fahrzeugwert, regelmäßiger Vermietung und überschaubarer Privatnutzung.

Rechenbeispiel

Beispiel
Bei 45.000 € Kaufpreis, 6.000 € Jahreseinnahmen, 30 % Privatnutzung und 35 % Grenzsteuersatz ergibt sich gegenüber der privaten Vermietung eine mögliche Steuerersparnis von rund 1.270 € pro Jahr — vor allem durch die absetzbare AfA. Deine konkreten Werte können abweichen.

Trag im Rechner einfach deine eigenen Zahlen ein — du siehst sofort, ob und wie viel ein Gewerbe in deinem Fall bringt.

Häufige Fragen

Tendenziell, je höher der Fahrzeug-Kaufpreis (mehr AfA) und je mehr Einnahmen. Bei hohem Privatnutzungsanteil sinkt der absetzbare AfA-Betrag und ein Gewerbe lohnt sich seltener. Der kostenlose Rechner zeigt deinen konkreten Fall.

§22 Nr. 3 EStG betrifft die private, gelegentliche Vermietung (sonstige Einkünfte, Freigrenze 256 € Gewinn/Jahr). §15 EStG betrifft die gewerbliche Vermietung mit Gewinnabsicht — Gewerbeanmeldung nötig, dafür sind Betriebsausgaben und die AfA absetzbar.

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG nicht, solange du unter den Umsatzgrenzen bleibst. Darüber wird Umsatzsteuer fällig — CamperTax unterstützt beide Fälle.

Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Modellrechnung zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Steuerberatung (§ 2 StBerG).

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